Weitere Entscheidungen unten: LSG Hamburg, 05.08.2021 | BSG, 26.02.2020

Rechtsprechung
   BSG, 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,15469
BSG, 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B (https://dejure.org/2020,15469)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B (https://dejure.org/2020,15469)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2020 - B 4 AS 25/20 B (https://dejure.org/2020,15469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Erkenntnisausfall - Heranziehung der Tabellenwerte nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Erkenntnisausfall - Heranziehung der Tabellenwerte nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus BSG, 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B
    Schließlich legt der Kläger auch nicht dar, warum der von ihm behaupteten dauerhaften Unterdeckung des soziokulturellen Existenzminimums, bewirkt durch den Rückgriff auf die Werte des WoGG, nicht auf der Ebene der konkreten Angemessenheit begegnet werden kann, was auch bei einer - ersatzweisen - Festlegung einer Angemessenheitsobergrenze unter Rückgriff auf die Tabellenwerte des § 12 WoGG bzw § 8 WoGG aF zzgl eines "Sicherheitszuschlags" von der Rechtsprechung des BSG anerkannt ist (vgl BSG vom 16.6.2015 - B 4 AS 44/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 85 RdNr 30) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus BSG, 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B
    So hat er sich insbesondere nicht damit befasst, dass die in § 12 WoGG ebenso wie in § 8 WoGG aF festgeschriebenen Werte nach der Rechtsprechung des BSG nicht den Anspruch erheben, die realen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zutreffend abzubilden und der Rückgriff auf die (höchsten) Werte der jeweils rechten Spalte zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 10 vH auch der Begrenzung der zu übernehmenden tatsächlichen Unterkunftsaufwendungen dienen soll (BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 73 RdNr 27) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B
    Weiter muss ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit im jeweiligen Rechtsstreit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufgezeigt werden (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B
    Eine Rechtsfrage, die das BSG - hier bezogen auf den Rückgriff auf die Werte des Wohngeldgesetzes (WoGG) - bereits entschieden hat, ist nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben, es sei denn, die Beantwortung der Frage ist aus besonderen Gründen klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden; dies muss substantiiert vorgetragen werden (BSG vom 13.5.1997 - 13 BJ 271/96 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38) .
  • LSG Bayern, 16.05.2019 - L 11 AS 447/17

    Qualifizierter Mietspiegel, Widerspruchsbescheid, Einfacher Mietspiegel,

    Auszug aus BSG, 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. Mai 2019 - L 11 AS 447/17 - wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - L 6 AS 127/18

    Ermittlung der angemessenen Kosten für die Unterkunft durch den

    Diese werden wiederum durch die Tabellenwerte zu § 12 WoGG mit einem Sicherheitszuschlag im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze gedeckelt (stRspr, vgl. BSG, Beschluss vom 28. April 2020 - B 4 AS 25/20 R; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, juris Rn. 25).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - L 6 AS 126/18

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

    Diese werden wiederum durch die Tabellenwerte zu § 12 WoGG mit einem Sicherheitszuschlag im Sinne einer Angemessenheitsobergrenze gedeckelt (stRspr, vgl. BSG, Beschluss vom 28. April 2020 - B 4 AS 25/20 R; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - L 9 SO 441/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Hierbei handelt es sich um eine Angemessenheitsobergrenze, die die Finanzierung extrem hoher und per se unangemessener Mieten verhindert (BSG Urteil vom 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R; BSG Beschluss vom 28.04.2020 - B 4 AS 25/20 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2023 - L 15 AS 360/21
    Dabei geht das BSG davon aus, dass die in § 12 WoGG festgeschriebenen Werte nicht den Anspruch erheben, die realen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zutreffend abzubilden und gerade deshalb durch den Sicherheitszuschlag anzupassen sind (u.a. BSG, Beschluss vom 28. April 2020 - B 4 AS 25/20 B - juris Rn. 4; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R - juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,48723
LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20 (https://dejure.org/2021,48723)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.2021 - L 4 AS 25/20 (https://dejure.org/2021,48723)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 2021 - L 4 AS 25/20 (https://dejure.org/2021,48723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Bewilligung eines Härtefallmehrbedarfs bei Vorliegen einer atypischen Bedarfslage - Kontaktpflege mit dem behinderten Kind

  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 6 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Anforderungen an einen Mehrbedarf für die Kontaktpflege einer Mutter mit der unter gesundheitlichen Einschränkungen leidenden Tochter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Ein besonderer Bedarf besteht, wenn die Bedarfslage eine andere ist als bei typischen Empfängern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und ein Bedarf von dem - im Wege einer statistischen Durchschnittsbetrachtung ermittelten - Regelbedarf nicht erfasst wird oder ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf besteht, der in erheblicher Weise vom durchschnittlichen Bedarf abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 27/ R; BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R; BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R; Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, § 21, Rn. 86; S.Knickrehm/Hahn in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage, § 21, Rn. 67; von Boetticher in: Münder/Geiger, SGB 11, 7. Auflage, § 21, Rn. 40).

    Anerkannt als besonderer Bedarf sind etwa Aufwendungen zur Ausübung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Elternteilen (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R; BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R; BT-Drucksache 17/1465, Seite 9).

    Einsparmöglichkeiten durch Umschichtung, also einer Präferenzentscheidung, einen höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch geringere Ausgaben in einem anderen Lebensbereich auszugleichen, lassen sich bei der Klägerin nicht feststellen, sondern bleiben hypothetisch (vgl. BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R).

    Eine allgemeine Bagatellgrenze besteht ohnehin nicht (vgl. BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R).

  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Vielmehr kann ein solcher Bedarf, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch dann vorliegen, wenn die Aufwendungen für die Kontaktpflege zwischen Erwachsenen für die personale Existenz von herausgehobener Bedeutung sind (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R).

    Insbesondere, wenn eine Kommunikation über Brief, Telefon oder Internetdienste nicht möglich oder ausreichend erscheint, kann sich ein existenzsicherungsrechtlich beachtlicher Besuchsanlass ergeben (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R).

    Dem steht nicht entgegen, dass Aufwendungen zur Kontaktpflege unter Angehörigen grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind und in den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsgruppen Aufwendungen für Verwandtenbesuche eingeschlossen sind (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R).

    Die Rechtssache hat insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung, weil die sich stellende Rechtsfrage, ob auch Aufwendungen für Besuche außerhalb einer umgangsrechtlichen Eltern-Kind-Beziehung zu einem Anspruch auf Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II führen können, geklärt ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Ein besonderer Bedarf besteht, wenn die Bedarfslage eine andere ist als bei typischen Empfängern von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und ein Bedarf von dem - im Wege einer statistischen Durchschnittsbetrachtung ermittelten - Regelbedarf nicht erfasst wird oder ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf besteht, der in erheblicher Weise vom durchschnittlichen Bedarf abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 27/ R; BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R; BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R; Behrend in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, § 21, Rn. 86; S.Knickrehm/Hahn in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage, § 21, Rn. 67; von Boetticher in: Münder/Geiger, SGB 11, 7. Auflage, § 21, Rn. 40).

    Anerkannt als besonderer Bedarf sind etwa Aufwendungen zur Ausübung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Elternteilen (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R; BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R; BT-Drucksache 17/1465, Seite 9).

  • LSG Hamburg, 01.10.2020 - L 4 AS 66/19

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Damit soll gewährleistet werden, dass über die typisierten Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 2 bis 5 SGB II hinaus und jenseits der Möglichkeit, vorübergehende Spitzen besonderen Bedarfs durch ein Darlehen aufzufangen, solche Bedarfe im System des SGB II gedeckt werden, die entweder der Art oder der Höhe nach bei der Bemessung des Regelbedarfs nicht berücksichtigt sind (vgl. BVerfG, a.a.O.; Senatsurteil vom 1.10.2020 - L 4 AS 66/19; Senatsurteil vom 20.6.2017 - L 4 AS 128/15).

    Der Senat hat zudem keine Zweifel, dass bei einem regelmäßigen monatlichen Aufwand von - mindestens - 20 Euro ein erhebliches Abweichen von dem durchschnittlichen Bedarf besteht (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R zu einem Anspruch auf Übernahme monatlicher Aufwendungen für Hygienekosten in Höhe von 20, 45 Euro nach § 73 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII; siehe auch Senatsurteil vom 1.10.2020, L 4 AS 66/19 zu monatlichen Aufwendungen von unter 10 Euro).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Mit der Einführung des Härtefallmehrbedarfs in § 21 Abs. 6 SGB II ist der Gesetzgeber nach Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) getroffenen Vorgabe nachgekommen, im SGB II selbst sicherzustellen, dass auch in atypischen Bedarfslagen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht werden (vgl. BT-Drucks. 17/1465 S. 8).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Anerkannt als besonderer Bedarf sind etwa Aufwendungen zur Ausübung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Elternteilen (BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R; BSG, Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 30/13 R; BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R; BT-Drucksache 17/1465, Seite 9).
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R

    Arbeitslosengeld II - Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung - bis 2010 Übernahme

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Der Senat hat zudem keine Zweifel, dass bei einem regelmäßigen monatlichen Aufwand von - mindestens - 20 Euro ein erhebliches Abweichen von dem durchschnittlichen Bedarf besteht (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R zu einem Anspruch auf Übernahme monatlicher Aufwendungen für Hygienekosten in Höhe von 20, 45 Euro nach § 73 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII; siehe auch Senatsurteil vom 1.10.2020, L 4 AS 66/19 zu monatlichen Aufwendungen von unter 10 Euro).
  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 27/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Es handelt sich um einen laufenden und nicht bloß einmalig anfallenden Bedarf, da der Klägerin regelmäßig Aufwendungen für die von ihr in Abständen von etwa einem Monat getätigten Fahrten zu ihrer in M. lebenden Tochter entstehen (vgl. BSG, Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 27/14 R).
  • LSG Hamburg, 20.06.2017 - L 4 AS 128/15

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.08.2021 - L 4 AS 25/20
    Damit soll gewährleistet werden, dass über die typisierten Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 2 bis 5 SGB II hinaus und jenseits der Möglichkeit, vorübergehende Spitzen besonderen Bedarfs durch ein Darlehen aufzufangen, solche Bedarfe im System des SGB II gedeckt werden, die entweder der Art oder der Höhe nach bei der Bemessung des Regelbedarfs nicht berücksichtigt sind (vgl. BVerfG, a.a.O.; Senatsurteil vom 1.10.2020 - L 4 AS 66/19; Senatsurteil vom 20.6.2017 - L 4 AS 128/15).
  • BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 57/23 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 22. März 2023 - L 4 AS 25/20 - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   BSG, 26.02.2020 - B 4 AS 25/20 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5431
BSG, 26.02.2020 - B 4 AS 25/20 BH (https://dejure.org/2020,5431)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2020 - B 4 AS 25/20 BH (https://dejure.org/2020,5431)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - B 4 AS 25/20 BH (https://dejure.org/2020,5431)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus BSG, 26.02.2020 - B 4 AS 25/20 BH
    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei kurzfristigen Aufhebungsanträgen - wie vorliegend - erhöhte Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe zu stellen sind ( BSG vom 12.3.2015 - B 4 AS 54/14 BH) .
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